Was gilt aktuell für Arbeitgeber?
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 festgestellt, dass Arbeitgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläutert dazu, dass die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen ist.
Diese Verpflichtung ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt. Eine Zahnarztpraxis sollte deshalb einen Prozess festlegen, mit dem Arbeitszeiten im Alltag vollständig, verlässlich und für die Beschäftigten zugänglich dokumentiert werden.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Tarifverträge, besondere Beschäftigtengruppen und der konkrete Einzelfall können zusätzliche Anforderungen auslösen.
Welche Angaben sollten erfasst werden?
Nach den aktuellen FAQ des BMAS sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen, damit Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten überprüfbar bleiben. Für den Praxisalltag bedeutet das: Nicht nur die Summe am Monatsende, sondern der tatsächliche zeitliche Verlauf muss nachvollziehbar sein.
- Beginn der täglichen Arbeitszeit
- Ende der täglichen Arbeitszeit
- Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Pausen so dokumentieren, dass die Arbeitsdauer nachvollziehbar bleibt
- Korrekturen mit einem klaren und nachvollziehbaren Verfahren bearbeiten
Muss die Zeiterfassung elektronisch erfolgen?
Das BMAS weist derzeit darauf hin, dass noch keine allgemeine Formvorschrift festgelegt ist und die Aufzeichnung auch handschriftlich erfolgen kann. Gleichzeitig ist eine elektronische Ausgestaltung Gegenstand der politischen und gesetzlichen Weiterentwicklung. Praxen sollten deshalb den jeweils aktuellen Stand prüfen.
Unabhängig von der Form muss das gewählte Verfahren im Alltag funktionieren. Eine theoretisch perfekte Lösung hilft nicht, wenn Buchungen regelmäßig vergessen, Listen nachträglich rekonstruiert oder Korrekturen nicht nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wer ist für die Erfassung verantwortlich?
Nach Auffassung des BMAS kann der Arbeitgeber die Aufzeichnung an die Beschäftigten delegieren. Die Verantwortung für die Organisation und Einhaltung der Vorgaben bleibt jedoch beim Arbeitgeber. In der Praxis sollte deshalb festgelegt sein, wer bucht, wer fehlende Einträge prüft und wer Korrekturen freigibt.
Für eine Zahnarztpraxis ist ein einfaches Rollenmodell sinnvoll: Mitarbeiter erfassen ihre Zeiten, eine zuständige Person prüft offene oder auffällige Buchungen, und die Praxisleitung erhält eine übersichtliche Monatsauswertung.
Ein praktikabler Ablauf für die Zahnarztpraxis
Der Erfassungsweg sollte zum tatsächlichen Arbeitsbeginn passen. Beginnt das Team gemeinsam am Praxisstandort, kann ein Terminal am Personalzugang besonders eindeutig sein. Bei wechselnden Standorten oder mobilen Aufgaben kann eine persönliche App sinnvoller sein. Häufig ist eine Kombination aus beiden Wegen am alltagstauglichsten.
- Verbindlichen Erfassungsweg und Zeitpunkt festlegen
- Pausenregel und Umgang mit vergessenen Buchungen erklären
- Zuständigkeit für Prüfung und Korrekturen bestimmen
- Arbeitszeitkonten regelmäßig statt nur am Jahresende kontrollieren
- Export und Aufbewahrung mit Lohnbüro oder Beratung abstimmen
Was eine Zeiterfassungssoftware zusätzlich leisten kann
Eine digitale Lösung kann Buchungen unmittelbar zusammenführen, offene Stempelungen sichtbar machen und Soll- sowie Ist-Zeiten gegenüberstellen. Sie ersetzt keine organisatorische Verantwortung, reduziert aber manuelle Übertragungen und schafft eine gemeinsame Datenbasis.
Taktera verbindet Zeiterfassung mit Dienstplanung und Abwesenheiten. Dadurch sieht die Praxisleitung nicht nur die gebuchte Zeit, sondern auch den dazugehörigen Plan, genehmigten Urlaub und relevante Abweichungen.
Kurze Prüfliste für die eigene Praxis
Wenn eine der folgenden Fragen nicht eindeutig beantwortet werden kann, sollte der bestehende Prozess überprüft werden.
- Wissen alle Mitarbeiter, wann und wie sie ihre Zeit erfassen?
- Sind Beginn, Ende und Dauer pro Arbeitstag nachvollziehbar?
- Gibt es einen geregelten Weg für Pausen und Korrekturen?
- Werden fehlende Einträge zeitnah erkannt?
- Kann die Praxisleitung die Daten geordnet auswerten und bereitstellen?
FAQ
Häufige Fragen
Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für kleine Zahnarztpraxen?
Die grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers ist nicht an eine bestimmte Praxisgröße gebunden. Für besondere Beschäftigtengruppen oder konkrete Ausnahmen sollte fachlicher Rechtsrat eingeholt werden.
Dürfen Mitarbeiter ihre Zeiten selbst erfassen?
Nach Auffassung des BMAS kann der Arbeitgeber die Aufzeichnung delegieren. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Organisation bleibt der Arbeitgeber.
Ist eine App oder ein Terminal vorgeschrieben?
Nach den aktuellen BMAS-Hinweisen besteht derzeit keine allgemeine Formvorschrift. App und Terminal sind mögliche digitale Erfassungswege, aber nicht pauschal für jede Praxis vorgeschrieben.
Primärquellen
Quellen und aktueller Stand
- Fragen und Antworten zur ArbeitszeiterfassungBundesministerium für Arbeit und Soziales
- Beschluss 1 ABR 22/21Bundesarbeitsgericht
- Arbeitszeitgesetz, § 16 ArbeitszeitnachweiseBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Redaktioneller Stand: 22. Juli 2026. Keine Rechtsberatung. Prüfen Sie bei arbeitsrechtlichen Einzelfragen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und lassen Sie sich fachlich beraten.
